Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, bei welchem die Einlagen von Bankkunden bis zu einem bestimmten Betrag gesetzlich abgesichert sind. Anders als bei anderen Anlageformen wissen die Sparer bei der Einlagensicherung bereits im Vorfeld, dass ihr Kapital im Falle einer Bankeninsolvenz bis zur festgelegten Sicherungsgrenze geschützt ist.
Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt in der Regel bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dieser Schutz gilt für Guthaben auf Konten wie Girokonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten. Höhere Beträge können je nach Bank durch freiwillige Sicherungseinrichtungen zusätzlich abgesichert sein. Im Insolvenzfall wird das geschützte Guthaben in der Regel innerhalb weniger Tage ausgezahlt.